Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09   

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https://dejure.org/2010,10781
LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09 (https://dejure.org/2010,10781)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2010 - L 3 U 20/09 (https://dejure.org/2010,10781)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2010 - L 3 U 20/09 (https://dejure.org/2010,10781)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 110
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06

    Auslegung eines Mietvertrages hinsichtlich der Betriebskostenvorauszahlung

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09
    Bei einer vertraglichen Vereinbarung wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der sich das erkennende Gericht anschließt, erst dann von einer konkludenten Änderung der vertraglichen Vereinbarung ausgegangen, wenn weitere Anhaltspunkte für den Willen zu einer Vertragsänderung neben der bloßen Nichtausübung eines vertraglich vorgesehenen Rechts vorhanden sind (vgl. BGH 27.1.2010, XII ZR 22/07, in: Juris und vom 13.2.2008, VIII ZR 14/06, NJW 2008, 1302).

    Einer Abrechnung steht auch nicht der Gesichtspunkt der Verwirkung entgegen, wenn es keine zusätzlichen vertrauensbildenden Umstände zu Gunsten des Mieters gegeben hat (BGH, Urteil vom 13.2.2008, a. a. O.).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09
    Die Heranziehung als forstwirtschaftlicher Unternehmer setzt - jedenfalls für die Zeit seit Inkrafttreten des SGB VII - nicht voraus, dass die Bewirtschaftung der Waldflächen ein bestimmtes Mindestmaß an Arbeitsaufwand erfordert (vgl. BSG 7.12.2004, B 2 U 43/03 R, in: BSGE 94, 38).

    Dass der Kläger die durch Erbfolge erworbenen Grundstücke nach eigenen Angaben nicht bewirtschaftet und dies auch in Zukunft nicht beabsichtigt, bleibt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG 7.12.2004, a. a. O.) ohne Einfluss auf die Versicherungspflicht.

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) liegt ein Unternehmen der Forstwirtschaft vor, wenn jemand über Grund und Boden verfügt, welcher zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (vgl. BSG 1.2.1979, 2 RU 29/77, in: SozR 2200 § 647 Nr. 5 und 28.9.1999, B 2 U 40/98 R, in: SozR 3-2200 § 776 Nr. 5).

    Es gilt wegen dieser, die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume die - widerlegbare - Vermutung, dass bei bestehenden Nutzungsrechten an forstwirtschaftlichen Flächen auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (BSG 28.9.1999, B 2 U 40/98 R, in: SozR3-2200 § 776 Nr. 5 m. w. N.).

  • LSG Thüringen, 26.03.2009 - L 1 U 915/08

    Veranlagung eines Unternehmens zur gesetzlichen landwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09
    Eine solche liegt erst dann vor, wenn sie eine (neben ihr bestehende) forstwirtschaftliche Nutzung ausschließt (ebenso bei Verpachtung eines Waldes zu Jagdzwecken: Thüringer Landessozialgericht vom 26.3.2009, L 1 U 915/08, in: Juris).
  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09
    Bei einer vertraglichen Vereinbarung wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der sich das erkennende Gericht anschließt, erst dann von einer konkludenten Änderung der vertraglichen Vereinbarung ausgegangen, wenn weitere Anhaltspunkte für den Willen zu einer Vertragsänderung neben der bloßen Nichtausübung eines vertraglich vorgesehenen Rechts vorhanden sind (vgl. BGH 27.1.2010, XII ZR 22/07, in: Juris und vom 13.2.2008, VIII ZR 14/06, NJW 2008, 1302).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 28/99 R

    Unternehmereigenschaft in einem auslaufenden landwirtschaften Betrieb

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09
    Es kann unentschieden bleiben, ob aufgrund des Umstandes, dass neben einem nutzungsberechtigten unmittelbaren Besitzer der Eigentümer als weiterhin Waldbesitzender selbst zur ordnungsgemäßen Forstwirtschaft im Sinne des § 11 NWaldG verpflichtet bleibt, der Verpächter - anders als bei einer viel umfassenderen landwirtschaftlichen Nutzung einer Fläche im Rahmen eines Pachtvertrages (vgl. zu einer solchen Konstellation BSG 7.11.2000, B 2 U 28/99 R, in: Juris) - weiter als forstwirtschaftlicher Unternehmer anzusehen wäre.
  • BSG, 03.05.1984 - 11 RK 1/83

    Forstwirtschaft - Nutzungsrecht - Vermutung der forstwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09
    Darin liegt der wesentliche Unterschied zum der Entscheidung des BSG vom 3. Mai 1984 (11 RK 1/83, SozR 5420 § 2 Nr. 30) zugrundeliegenden Fall, in dem ein Gesamtgebiet als Bauland dienen sollte und deswegen kein Waldbereich mehr verblieb, denn das (dort vorgesehene) Ferienzentrum schloss die Fortführung der Forstwirtschaft aus.
  • BSG, 01.02.1979 - 2 RU 29/77

    Landwirtschaftliches Unternehmen - Hauptunternehmen - Nebenunternehmen -

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) liegt ein Unternehmen der Forstwirtschaft vor, wenn jemand über Grund und Boden verfügt, welcher zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (vgl. BSG 1.2.1979, 2 RU 29/77, in: SozR 2200 § 647 Nr. 5 und 28.9.1999, B 2 U 40/98 R, in: SozR 3-2200 § 776 Nr. 5).
  • SG Karlsruhe, 09.04.2014 - S 15 U 2643/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts setzt die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R, juris, Rn. 18 m.w.N.; ebenso etwa LSG Bayern, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 185/11, juris, Rn. 19; LSG Hamburg, Urteil vom 2. März 2010 - L 3 U 20/09, juris, Rn. 18).

    Auch sogenannte Kleinwaldbesitzer sind deshalb, wenn sie sich forstwirtschaftlich betätigen, versicherungs- und beitragspflichtig zu der für sie zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R, juris, Rn. 18; ebenso etwa LSG Bayern, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 185/11, juris, Rn. 19; LSG Hamburg, Urteil vom 2. März 2010 - L 3 U 20/09, juris, Rn. 18).

    Die Heranziehung als forstwirtschaftlicher Unternehmer setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch nicht voraus, dass die Bewirtschaftung der Waldflächen ein bestimmtes Mindestmaß an Arbeitsaufwand erfordert (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R, juris, Rn. 18; ebenso etwa LSG Bayern, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 185/11, juris, Rn. 20; LSG Hamburg, Urteil vom 2. März 2010 - L 3 U 20/09, juris, Rn. 19).

    Das Bundessozialgericht und ihr folgend die instanzgerichtliche Rechtsprechung gehen bei der Beurteilung, ob eine forstwirtschaftliche Betätigung vorliegt, von folgenden Grundsätzen aus (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R, juris, Rn. 20 f. m.w.N.; LSG Bayern, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 185/11, juris, Rn. 21 f.; LSG Hamburg, Urteil vom 2. März 2010 - L 3 U 20/09, juris, Rn. 19; SG Detmold, Urteil vom 10. Juni 2010 - S 1 U 147/09, juris, Rn. 19 ff.): Die Bearbeitung und Bewirtschaftung von Waldflächen könne entsprechend der Eigenart der Forstwirtschaft auf verschiedene Weise erfolgen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 51/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliches Unternehmen -

    Daher reicht es auch nicht aus, dass die Flächen tatsächlich nicht bewirtschaftet werden und dies in Zukunft auch nicht beabsichtigt ist (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 2. März 2010 - L 3 U 20/09 -, juris Rn. 19).

    Die Vermutung ist lediglich dann widerlegt, wenn eine Nutzung der forstwirtschaftlichen Flächen zu anderen Zwecken als der periodischen Gewinnung von Forsterzeugnissen nachgewiesen wird (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -, juris Rn. 21), bzw. dass ein fehlender Nutzungswille nach außen deutlich wird (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 2. März 2010 - L 3 U 20/09 -, juris Rn. 19), oder die Nutzungsmöglichkeiten derart, z. B. durch rechtliche Vorschriften, eingeschränkt sind, dass sie dem Willen des Waldbesitzers nicht mehr zugerechnet werden können.

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 11/14

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Daher reicht es auch nicht aus, dass die Flächen tatsächlich nicht bewirtschaftet werden und dies in Zukunft auch nicht beabsichtigt ist (LSG Hamburg, Urteil vom 2. März 2010 - L 3 U 20/09 -, juris Rn. 19).

    Die Vermutung ist lediglich dann widerlegt, wenn eine Nutzung der forstwirtschaftlichen Flächen zu anderen Zwecken als der periodischen Gewinnung von Forsterzeugnissen nachgewiesen wird (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -, juris Rn. 21), bzw. dass ein fehlender Nutzungswille nach außen deutlich wird (LSG Hamburg, Urteil vom 2. März 2010 - L 3 U 20/09 -, juris Rn. 19), oder die Nutzungsmöglichkeiten derart, z. B. durch rechtliche Vorschriften, eingeschränkt sind, dass sie dem Willen des Waldbesitzers nicht mehr zugerechnet werden können.

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 77/12

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Daher reicht es auch nicht aus, dass die Flächen tatsächlich nicht bewirtschaftet werden und dies in Zukunft auch nicht beabsichtigt ist (LSG Hamburg, Urteil vom 2. März 2010 - L 3 U 20/09 -, juris Rn. 19).

    Die Vermutung ist lediglich dann widerlegt, wenn eine Nutzung der forstwirtschaftlichen Flächen zu anderen Zwecken als der periodischen Gewinnung von Forsterzeugnissen nachgewiesen wird (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -, juris Rn. 21), bzw. dass ein fehlender Nutzungswille nach außen deutlich wird (LSG Hamburg, Urteil vom 2. März 2010 - L 3 U 20/09 -, juris Rn. 19), oder die Nutzungsmöglichkeiten derart, z. B. durch rechtliche Vorschriften, eingeschränkt sind, dass sie dem Willen des Waldbesitzers nicht mehr zugerechnet werden können.

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